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Finca Kanaren

 Ein privates Ferienhaus, Finca oder Ferienwohnung auf den kanarischen Inseln

El Hierro - La Gomera - La Palma - Lanzarote - Fuerteventura - Gran Canaria und Teneriffa

 

Mietbedingungen

1) Allgemeines

Wir sind kein Reiseveranstalter, sondern sehen unsere Aufgabe darin, Ihnen die Möglichkeit zu geben eine private Ferienunterkunft auf den Kanarischen Inseln zu mieten. Profitieren Sie von unseren sehr guten Kontakten auf den Kanaren, wir vermitteln Ihnen gern etwas. Es werden von uns keine Ferienunterkünfte angeboten die wir nicht kennen, oder aber von einer Person unseres Vertrauens besichtigt und fotografiert wurde.
Für die auf unserer Homepage genannten Ferienunterkünfte (Bungalows/Fincas und Ferienwohnungen bzw. Gästezimmer) gelten folgende Bedingungen gleichermaßen: Die Preise sind in der Regel immer angegeben für eine Belegung mit 2 Personen und pro Nacht. Was jede weitere Person kostet, entnehmen Sie bitte der Beschreibung des jeweiligen Objektes.
Die Mindestmietzeit beträgt normalerweise eine Woche, aber Sie können gerne für eine kürzere Zeit anfragen, wir werden dann umgehend antworten. In den Hotels können die Zimmer auch für eine Nacht gebucht werden.
In allen Objekten ist Bettwäsche vorhanden, so dass pro Woche einmal die Bettwäsche gewechselt werden kann. Hand-, Badetücher und Geschirrtücher sind ebenfalls ausreichend vorhanden und werden bei Bedarf gewechselt. Hand- und Badetücher sollen nicht mit zum Strand genommen werden. Daher sind Strandtücher mitzubringen. Verbrauchsmaterial, z. B. Seife, Wasch- und Spülmittel, Geschirrspülreiniger, Toilettenpapier usw. wird vom Vermieter nicht gestellt. Die größeren Supermärkte haben Mo-Sa von ca. 9 Uhr bis 21 Uhr geöffnet. Einige sogar sonntags. Die Objekte können am Anreisetag ab 16 Uhr bezogen werden. Am Tage der Abreise ist die Wohnung bzw. das Haus um 10 Uhr zu räumen, aber auch hier können andere Regelungen getroffen werden.

2) Anzahlung

Bei Buchung ist eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Sollte diese Frist verstreichen, sehen wir uns an den für Sie reservierten Termin nicht mehr gebunden und die Reservierung verfällt. Die Höhe der Anzahlung kann von Objekt zu Objekt anders sein und steht in der Buchungsbestätigung. In der Regel ist die Restzahlung bei Schlüsselübergabe am Anfang des Aufenthaltes in bar zu begleichen. Auch hier gibt es Ausnahmen. Bitte beachten Sie die Zahlungsmodalitäten in Ihrer Buchungsbestätigung.

Bitte berücksichtigen Sie bei Auslandsüberweisungen, dass Sie die gesamten Kosten für die Überweisung übernehmen. Vor allem unsere Gäste aus nicht EU Ländern sollten das ihrer Bank mitteilen.

Sollte der Zahlungsbetrag durch Bankgebühren gekürzt werden, so wird der Differenzbetrag  nachberechnet.

3) Rücktritt

Wir empfehlen all unseren Feriengästen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung! Fragen Sie Ihr Reisebüro oder Ihren Versicherungsfachmann. Natürlich können Sie auch hier buchen.

Reiseversicherung Reiseversicherungen der Europäischen.


Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang einer entsprechenden Erklärung bzw. eine fernmündliche Übermittlung zu unseren Geschäftszeiten. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Diese regeln sich nach den nachfolgend genannten pauschalen Gebühren. Der Mieter ist berechtigt, für die Mietzeit Ersatzpersonen zu benennen.

Die Rücktrittsgebühren für das Mietobjekt betragen:
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Folgende Gebühren werden erhoben :


bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises,
bei einem Rücktritt vom 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises,
bei einem Rücktritt vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises.

Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung beträgt 52 EUR. 

Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen.

4) Mitwirkungspflicht

Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden Mängel bei seinem Ansprechpartner zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Leistungsträger zu übergeben. Die Nutzung des Mietobjektes und des dazugehörigen Geländes nebst Swimmingpool geschieht auf eigene Gefahr.
 
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