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Mietbedingungen
1) Allgemeines
Wir sind kein Reiseveranstalter, sondern sehen unsere Aufgabe darin,
Ihnen die Möglichkeit zu geben eine private Ferienunterkunft auf den
Kanarischen Inseln zu mieten. Profitieren Sie von unseren sehr guten
Kontakten auf den Kanaren, wir vermitteln Ihnen gern etwas. Es
werden von uns keine Ferienunterkünfte angeboten die wir nicht
kennen, oder aber von einer Person unseres Vertrauens besichtigt und
fotografiert wurde. Für die auf unserer Homepage genannten Ferienunterkünfte
(Bungalows/Fincas und Ferienwohnungen bzw. Gästezimmer) gelten
folgende Bedingungen gleichermaßen: Die Preise sind in der Regel
immer angegeben für eine Belegung mit 2 Personen und pro Nacht. Was
jede weitere Person kostet, entnehmen Sie bitte der Beschreibung des
jeweiligen Objektes. Die Mindestmietzeit beträgt normalerweise eine Woche, aber Sie
können gerne für eine kürzere Zeit anfragen, wir werden dann
umgehend antworten. In den Hotels können die Zimmer auch für eine
Nacht gebucht werden. In allen Objekten ist Bettwäsche vorhanden, so dass pro Woche einmal
die Bettwäsche gewechselt werden kann. Hand-, Badetücher und
Geschirrtücher sind ebenfalls ausreichend vorhanden und werden bei
Bedarf gewechselt. Hand- und Badetücher sollen nicht mit zum Strand
genommen werden. Daher sind Strandtücher mitzubringen.
Verbrauchsmaterial, z. B. Seife, Wasch- und Spülmittel,
Geschirrspülreiniger, Toilettenpapier usw. wird vom Vermieter nicht
gestellt. Die größeren Supermärkte haben Mo-Sa von ca. 9 Uhr bis 21
Uhr geöffnet. Einige sogar sonntags. Die Objekte können am
Anreisetag ab 16 Uhr bezogen werden. Am Tage der Abreise ist die
Wohnung bzw. das Haus um 10 Uhr zu räumen, aber auch hier können
andere Regelungen getroffen werden.
2) Anzahlung
Bei Buchung ist eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
Sollte diese Frist verstreichen, sehen wir uns an den für Sie
reservierten Termin nicht mehr gebunden und die Reservierung
verfällt. Die Höhe der Anzahlung kann von Objekt zu Objekt anders
sein und steht in der Buchungsbestätigung. In der Regel ist die
Restzahlung bei Schlüsselübergabe am Anfang des Aufenthaltes in bar
zu begleichen. Auch hier gibt es Ausnahmen. Bitte beachten Sie die
Zahlungsmodalitäten in Ihrer Buchungsbestätigung.
Bitte berücksichtigen Sie bei Auslandsüberweisungen, dass Sie die gesamten
Kosten für die Überweisung übernehmen. Vor allem unsere Gäste aus
nicht EU Ländern sollten das ihrer Bank mitteilen.
Sollte der Zahlungsbetrag durch Bankgebühren gekürzt werden, so wird der
Differenzbetrag nachberechnet.
3) Rücktritt
Wir empfehlen all unseren Feriengästen
dringend den Abschluss einer Reiseversicherung! Fragen Sie Ihr
Reisebüro oder Ihren Versicherungsfachmann. Natürlich können Sie
auch hier buchen.
Reiseversicherung
Reiseversicherungen der Europäischen.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der schriftliche Zugang einer entsprechenden
Erklärung bzw. eine fernmündliche Übermittlung zu unseren
Geschäftszeiten. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen verlangen. Diese regeln sich nach den nachfolgend
genannten pauschalen Gebühren. Der Mieter ist berechtigt, für die
Mietzeit Ersatzpersonen zu benennen.
Die Rücktrittsgebühren für das Mietobjekt betragen: .
Folgende Gebühren werden erhoben :
bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises,
bei einem Rücktritt vom 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 % des
Mietpreises, bei einem Rücktritt vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %
des Mietpreises, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises.
Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung beträgt 52 EUR.
Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten
Leistung berücksichtigt. Nach deutschem Recht bleibt es dem Reiseteilnehmer
unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
In
Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen
Reisebedingungen zu stellen.
4) Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des
Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden Mängel bei
seinem Ansprechpartner zu melden, damit Abhilfe geleistet werden
kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen
unverzüglich gemeldet werden. Nachträglich eingereichte
Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Mieter hat die
Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist
verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn
verursachten Schäden zu melden und diese zu ersetzen. Die gemietete
Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an
den Leistungsträger zu übergeben. Die Nutzung des Mietobjektes und
des dazugehörigen Geländes nebst Swimmingpool geschieht auf eigene
Gefahr. |